GKVDie gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die gesamten Kosten der Behandlung, wenn eine seelische Erkrankung bzw. eine Störung „mit Krankheitswert“ vorliegt.
Privat- und BeihilfeversicherteDas Honorar für die Sprechstunde und die Psychotherapie für Privat- und Beihilfeversicherte richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenversicherung und ggf. der Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang die Kosten einer tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie übernommen werden.
Selbstzahler*innenSie können die Kosten für eine Behandlung selbst tragen. Es erfolgt keine Mitteilung an die Krankenkasse. Auch Kosten für eine Paartherapie oder ein Coaching werden im Regelfall nicht von der Krankenkasse übernommen.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). |